From 7f795189890f853d2f43f3bd3535f69d74c7b0ed Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: ratten Date: Wed, 22 Apr 2026 12:53:47 +0200 Subject: [PATCH] add more details --- How-to-Hack-Ausbildung.tex | 122 ++++++++++++++++++++----------------- 1 file changed, 67 insertions(+), 55 deletions(-) diff --git a/How-to-Hack-Ausbildung.tex b/How-to-Hack-Ausbildung.tex index 6b98ed3..84c5e32 100644 --- a/How-to-Hack-Ausbildung.tex +++ b/How-to-Hack-Ausbildung.tex @@ -17,8 +17,7 @@ \begin{itemize} \item{Diskriminierung} \item{Unterstellungen} - \item{Behinderungen/pychische Erkrankungen} - \item{Erklärungen zu psychischer Gewalt} + \item{Behinderungen/psychische Erkrankungen} \item{strukturelle Gewalt} \item{Sarkasmus und Ironie} \end{itemize} @@ -193,33 +192,18 @@ Wie lange hat es bis zum ersten Urteil gedauert? \begin{center} \movie[loop]{\includegraphics[width=0.7\textwidth]{apollo17.jpg}}{VID_20260416_093451.mp4} \end{center} - -Revisonsbegründung:\\ -Es wird der Schlussfolgerung, das duch eine berufliche Rehabilitation ein 6h Leistungsvermögen erreicht werden kann widersprochen -\begin{itemize} -\item Vorraussetzungen für berufliche Rehabilitation -\begin{itemize} -\item Eine berufliche Rehabilitation stellt an den Rehabilitaden höhere Anforderungen, als an einen Arbeitsplatz, an dem auch Routinearbeiten anfallen. -\item Bei einer beruflichen Rehabilitation, sei es in Form einer Umschulung, sei es in Form einer Teilfeldqualifikation wird vom Rehabilitaden \textbf{ganztägig} eine konzentrierte Mitwirkung verlangt -\item Teilfeldqualifikationen bzw Umschulungen, die auf ein eingeschränktes Leistungsvermögen Rücksicht nehmen, gibt es nicht. -\end{itemize} -\item vorherige Belastbarkeit der Klägerin -\begin{itemize} -\item die Klägerin hat die Erzieherausbildung abgebrochen -\item Stundenreduzierung im FSJK und letzt endlich Aufgabe des FSJKs -\item Praktikum im IT Bereich nicht beendet -\end{itemize} -\item Schlussfolgerung keine Belastbarkeit der Klägerin für Leistungen in Form einer Berufsausbildungsmaßnahme -\end{itemize} +\note[item]{Es wird der Schlussfolgerung, das duch eine berufliche Rehabilitation ein 6h Leistungsvermögen erreicht werden kann widersprochen} +\note[item]{Vorraussetzungen für berufliche Rehabilitation} +\note[item]{Eine berufliche Rehabilitation stellt höhere Anforderungen, als an einen Arbeitsplatz, an dem auch Routinearbeiten anfallen.} +\note[item]{Bei einer beruflichen Rehabilitation wird vom Rehabilitaden \textbf{ganztägig} eine konzentrierte Mitwirkung verlangt} +\note[item]{Teilfeldqualifikationen bzw Umschulungen, die auf ein eingeschränktes Leistungsvermögen Rücksicht nehmen, gibt es nicht.} +\note[item]{die Klägerin hat die Erzieherausbildung abgebrochen} +\note[item]{Stundenreduzierung im FSJK und letzt endlich Aufgabe des FSJKs} +\note[item]{Praktikum im IT Bereich nicht beendet} +\note[item]{Schlussfolgerung keine Belastbarkeit der Klägerin für Leistungen in Form einer Berufsausbildungsmaßnahme} \end{frame} \subsubsection{Landessozial Gericht} -\begin{frame} - \frametitle{Wenn das Urteil angezweifelt wird} - \begin{definition} - Auch 2. Instanz genannt, ist zuständig, wenn Urteile und Entscheidungen der Sozialgerichte angefochten werden sollen. - \end{definition} -\end{frame} \begin{frame} \frametitle{nicht represenative Umfrage} @@ -231,53 +215,60 @@ Was war das Ergebnis der 2. Instanz \item[C] \textcolor<2>{red}{ein Urteil wo die DRV verliehrt} \onslide<2->{\textcolor{red}{X}} \item[D] \textcolor<2>{green}{ein Vergleich} \onslide<2->{\textcolor{green}{\checkmark 30.9.2015}} \end{description} + \note{Der gerichtliche Vergleich, auch Prozessvergleich genannt, beendet den Gerichtsprozess. Der Streit wird durch einen Kompromiss einvernehmlich beigelegt. +Die Hauptvorteile eines Vergleichs sind Schnelligkeit und Kostenersparnis. Auch wenn Sie später unzufrieden sind, können Sie den Vergleich nicht einfach anfechten +Ein gerichtlicher Vergleich im Sozialrecht ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, die vor einem Sozialgericht geschlossen wird. + Er dient dazu, den Rechtsstreit ganz oder teilweise beizulegen, ohne dass ein Urteil ergehen muss.} \end{frame} \subsubsection{Der Vergleich der 2. Instanz} -\begin{frame} - \frametitle{Wenn das Urteil angezweifelt wird} -\framesubtitle{Was ist ein Vergleich} -Der gerichtliche Vergleich, auch Prozessvergleich genannt, beendet den Gerichtsprozess. Der Streit wird durch einen Kompromiss einvernehmlich beigelegt. -Die Hauptvorteile eines Vergleichs sind Schnelligkeit und Kostenersparnis. Auch wenn Sie später unzufrieden sind, können Sie den Vergleich nicht einfach anfechten -Ein gerichtlicher Vergleich im Sozialrecht ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, die vor einem Sozialgericht geschlossen wird. Er dient dazu, den Rechtsstreit ganz oder teilweise beizulegen, ohne dass ein Urteil ergehen muss. -\end{frame} \begin{frame} \frametitle{Wenn das Urteil angezweifelt wird} \framesubtitle{Der Vergleich} -\begin{block} -Wir erkennen einen Anspruch der Klägerin auf Neubescheidung ihres Teilhabeantrags vom 12.Feburar 2011 an. Der Bescheid vom 15. April 2011 in er Gestalt des Widerspruchbescheides vom 29.Juni 2011 heben wir auf. -\end{block} -Folgen: -\begin{itemize} -\item Das Gerichtsverfahren ist beendet -\item Das Urteil der ersten Instanz hat keine Wirkung -\item Das Verfahren hilft niemanden (andere Menschen können sich nicht auf das Urteil beziehen) -\end{itemize} + \vspace{10pt} + \begin{center} + \movie[loop]{\includegraphics[width=0.7\textwidth]{apollo17.jpg}}{VID_20260416_093451.mp4} + \end{center} +\note{Wir erkennen einen Anspruch der Klägerin auf Neubescheidung ihres Teilhabeantrags vom 12.Feburar 2011 an. Der Bescheid vom 15. April 2011 in er Gestalt des Widerspruchbescheides vom 29.Juni 2011 heben wir auf.} \end{frame} + \section{Die Maßnahme} \subsection{Was ist eine EBA?} \begin{frame} \frametitle{Was ist EBA?} \framesubtitle{Maßnahmen der LTA} -\begin{definition} -Das Ziel dieses Angebots ist die Eignungsdiagnostik, Abklärung der psychischen Belastbarkeit und die berufliche Orientierung. Die Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung (EBA) dauert in der Regel sechs Wochen und findet in einer Gruppe von maximal 18 Teilnehmenden statt. Während der Maßnahme werden Sie von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Reha-Ausbildenden sowie von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie betreut. -Die Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung (EBA) ist speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen konzipiert worden. Der Maßnahme liegt ein eigenes psychologisches Konzept mit unterstützender Einzel- und Gruppenbetreuung zugrunde. Zudem erhalten die Teilnehmer vertiefende Einblicke in einzelne Umschulungsbereiche. -Die EBA-Maßnahme wird durchgeführt, wenn die aktuelle Leistungsfähigkeit, die psychische Belastbarkeit, das Sozialverhalten und die Krankheitsverarbeitung eines Teilnehmers vor einer Berufswahl überprüft werden sollen – unabhängig davon, ob bereits ein eindeutiger Berufswunsch besteht oder ob das Berufs- bzw. Integrationsziel noch offen ist. - -Vor Beginn der Maßnahme werden individuelle Vorgespräche geführt, um sicherzustellen, dass die Eignungsabklärung des Reha-Teilnehmers vom gesundheitlichen Gesichtspunkt zu einem günstigen Zeitpunkt erfolgt. -m Rahmen der sechswöchigen Maßnahme werden komplexe Fragestellungen zur beruflichen Eignung durch eine strukturierte und trotzdem individuelle Erprobung abgeklärt. Die Rehabilitanden stehen an einem wichtigen Entscheidung- und Wendepunkt in ihrem Leben und werden in diesem Prozess intensiv begleitet, beraten und unterstützt. -Das Ziel dieser Maßnahme ist eine arbeitsmarktnahe Planung der beruflichen Wiedereingliederung. Eine leidensgerechte, nachhaltige und individuelle Berufswegeplanung mit Vorschlägen zur Umsetzung runden das Ergebnis ab. Diese sind mit den Wünschen und Bedürfnissen der Rehabilitanden und mit den Anforderungen Dritter abgestimmt. Die EBA wird durch das multiprofessionelle Kompetenzteam (Case Manager, Psychologe, Berufstrainer, Ergotherapeut, Konsiliarärzte) geplant, begleitet, evaluiert und gegebenenfalls angepasst. -\end{definition} +\begin{description} +\item[EBA] Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung +\end{description} +\begin{itemize} +\item{Eignungsdiagnostik, Abklärung der psychischen Belastbarkeit und die berufliche Orientierung} +\item{Dauer: 6 Wochen} +\item{Ziel: aktuelle Leistungsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Sozialverhalten und Krankheitsverarbeitung eines Teilnehmers vor einer Berufswahl überprüfen -- + unabhängig von bestehenem Berufswunsch oder Berufs- bzw. Integrationsziel} +\item{arbeitsmarktnahe Planung der beruflichen Wiedereingliederung und leidensgerechte, nachhaltige und individuelle Berufswegeplanung mit Vorschlägen zur Umsetzung} +\end{itemize} \end{frame} \subsubsection{mein Umgang mit der Maßnahme} \begin{frame} \frametitle{EBA} \framesubtitle{mein Umgang mti der Maßnahme} - - + \vspace{10pt} + \begin{center} + \movie[loop]{\includegraphics[width=0.7\textwidth]{apollo17.jpg}}{VID_20260416_093451.mp4} + \end{center} +\note[item]{Aussage im Vorgespräch: "Rehabilitation ist nur in Vollzeit möglich"} +\note[item]{für mich kein Sinn sich mit möglichen Rehabilitationsmaßnahmen zu beschätigen (da nicht umsetzbar)} +\note[item]{Berufsorientierung war für mich abgeschlossen, daher hab ich hier mit mir nicht verhandeln lassen} +\note[item]{LPIC erfolgsversprechender als jede Reha-Maßnahme} +\note[item]{überfordern der Rehapädagogen durch IT-Wissen, (Bericht in Latex schreiben mit beilegen des Quellcodes und Spiel-Skripten)} +\note[item]{MS-Exel Tabellenkalkulationen in SQL lösen wollen} +\note[item]{Es wird viel schriftliche Reflextion gefordert, ausgefüllt aber als nicht relevant eingestuft} +\note[item]{EBA sollte kein Wissen vermitteln, nur testen - trotzdem gelernt vor allem kaufmännische Themen} +\note[item]{Abschlussbericht geht NUR an Reha-Träger} +\note[item]{es gab viele Tests} \end{frame} \subsection{Der Bericht der EBA} @@ -298,12 +289,34 @@ Das Ziel dieser Maßnahme ist eine arbeitsmarktnahe Planung der beruflichen Wied \end{itemize} \end{frame} +\begin{frame} +\frametitle{Ergebnis psychologische Testung} +\includegraphics{EBA-Tests.png} +\note[item]{Um Fachinformatiker zu werden müssen alle Ergebnisse überdurchschnittlich sein} +\note[item]{während der Testung in Shutdown/Dissoziativen Zustände geraten} +\note[item]{Aussage der Reha-pädagogen "nicht intelligent genug für die Ausbildung zur Fachinformatikerin"} +\note[item]{Alternativ-Vorschlag der Reha-Pädagogen: IT-Systemelektronikerin} +\end{frame} + \begin{frame} \frametitle{Bericht der EBA} + \vspace{10pt} + \begin{center} + \movie[loop]{\includegraphics[width=0.7\textwidth]{apollo17.jpg}}{VID_20260416_093451.mp4} + \end{center} +\note[item]{Bis zum Schluss war es kaum möglich, alternative Berufe in Betracht zu ziehen oder zu besprechen. Wir können aufgrund der Gesamtleistung in der EBA keine Empfehlung zur Qualifizierung zur Fachinformatikerin aussprechen} +\note[item]{Frau S ist motiviert, eine Qualifizierung als Fachinformatikerin zu absolvieren. Es gelang zum Schluss das sie unsere Empfehlung für die IT-Systemelektronikerin nachvollziehen konnte, auch wenn sie deieser nicht +zustimmte und es kritisierte in Ihrer Berufswahl eingeschränkt zu werden. Sie traue sich weiterhin zu, sich das benötigte Wissen für eine Tätigkeit als Fachinformatikerin aneignen zu können} +\note[item]{Empfehlung eines Beruflichen Trainings im IT-Bereich} \end{frame} \begin{frame} -\frametitle{Vorraussetzungen für das Berufliche Training} +\frametitle{Bedingungen für das Berufliche Training} + \vspace{10pt} + \begin{center} + \movie[loop]{\includegraphics[width=0.7\textwidth]{apollo17.jpg}}{VID_20260416_093451.mp4} + \end{center} +\note[item]{} \end{frame} \section{Das Jobcenter} @@ -313,7 +326,6 @@ Das Ziel dieser Maßnahme ist eine arbeitsmarktnahe Planung der beruflichen Wied Das Jobcenter hatte ein Leistungsverbot, durch die Klage gegen die DRV waren sie für KEINE Eingliederungsmaßnahmen mehr verantwortlich, da ja eventuell die DRV zuständig ist. \end{frame} - \section{Mit dem Kopf durch die Wand} \subsection{bei Enter Technik - Das technische Jahr} \subsection{ein selbstgebautes Smartphone} -- 2.30.2